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[BDS] Das neue Schiedsamtsgesetz NRW und dessen Verwaltungsvorschriften

Workshop zum neuen Schiedsamtsgesetz NRW und dessen Verwaltungsvorschriften

 

„Neues Schiedsamtsgesetz NRW und dessen Verwaltungsvorschriften“,so lautete die Einladung zu einem Workshop der Bezirksvereinigung Siegen am 27. Oktober 2022 in den Landgasthof „Merje“ in Kreuztal-Kredenbach.

Das neue Schiedsamtsgesetz ist seit dem 1. Dezember 2021 und die Verwaltungsvorschriften sind seit August 2022 in Kraft.

Wie häufig in der Praxis haben sich im Laufe der Zeit verschiedene Felder herausgebildet, bei denen das Gesetz angepasst und modernisiert werden musste. Mit der Anpassung des Schiedsamtsgesetzes soll nicht nur der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung getragen werden. Ein weiteres Thema war die örtliche Zuständigkeit von Schiedspersonen, sowie die Gebührenordnung. Zur Verbesserung der Nachwuchsgewinnung wurde der Altersrahmen für Schiedspersonen erweitert.

Der Workshop wurde von dem Vorsitzenden der Bezirksvereinigung Siegen, Jürgen Otto, moderiert. Er freute sich, dass 19 Schiedspersonen der Einladung des Vorstandes gefolgt waren, um in einem gemeinsamen Dialog über die im Schiedsamtsgesetz neu formulierten Verfahrensmuster zu diskutieren. Denn in der konkreten Bearbeitung von Schiedsfällen treten häufig Unsicherheiten auf, die durch den Workshop ausgeräumt werden sollten.

Neben dem formellen Teil des Workshops wurden viele Tipps und Verhandlungsstrategien besprochen, z.B. wie durch eine effektive Gesprächsführung die Streitenden zum Einlenken und damit zu einem Vergleich geführt werden können.

Für die Workshop-Teilnehmer war die Veranstaltung zum Teil eine Bestätigung ihrer bisherigen Arbeit, aber es konnten auch viele Elemente zur Optimierung ihrer Tätigkeit mitgenommen werden.

 

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