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Genehmigung zum Einsatz des privaten PC beim Schiedsamt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus gegebener Veranlassung mache ich auf die Dienstanweisung der Justizverwaltung zum Einsatz von PC aufmerksam und weise besodners auf § 7 Abs. 3 dieser Dienstanweisung hinb.

Ich bitte bei Bedarf einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung zur Nutzung des privaten PC an das zuständige Amtsgericht zu stellen.

Mit kollegialen Grüßen

Klaus Anschütz

Vorsitzender der BDS-Bezirksvereining Siegen